Staat & Wettbewerb · Analyse der Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit
Wo der Staat zum Konkurrenten wird.
Stadt und Kanton Zürich weiten ihre unternehmerischen Aktivitäten aus – auch in Märkten, in denen private Firmen tätig sind. Die Untersuchung schafft Transparenz und zeigt konkreten Prüfungsbedarf.
Worum es geht.
Als Vorstandsmitglied der Unternehmergruppe Wettbewerbsfähigkeit (UGW) und Leiter ihrer Arbeitsgruppe «Konkurrenz durch Staatsbetriebe» stellt sich für mich eine zentrale Frage: Wie weit reichen Kanton und Stadt Zürich heute tatsächlich in Märkte hinein, in denen private Anbieter tätig sind?
Die UGW wollte es genau wissen und hat dafür BSS Volkswirtschaftliche Beratung beauftragt. Geprüft wurden die Beteiligungen in den Bereichen Energie und Informatik – aus ordnungspolitischer Sicht, nach ökonomischen Kriterien.
BSS hat sieben direkte Beteiligungen und deren 62 Unterbeteiligungen angeschaut und zu jeder drei Fragen beantwortet: Liegt ein Marktversagen vor, das eine staatliche Beteiligung rechtfertigt? Verzerrt das Engagement den Wettbewerb? Wäre eine andere Lösung zielführender?
Das Ausmass auf einen Blick.
Die Untersuchung zählt: Zwischen 2010 und 2024 stieg die Zahl direkter und indirekter Beteiligungen von Stadt und Kanton Zürich in den Bereichen Energie und Informatik von 44 auf 119 – ein Plus von 170 Prozent. Bei 25 der 62 untersuchten Beteiligungen besteht nachdrücklicher Prüfungsbedarf.
Beteiligungen von 2010 bis 2024
Wachstum in Energie und Informatik
mit nachdrücklichem Prüfungsbedarf
Was die Untersuchung zeigt.
Der Staat ist dort im Markt, wo private Firmen längst tätig sind: Die EKZ verlegen Elektroinstallationen und bieten Heizsysteme an, die ewz sind rund um Photovoltaik aktiv, die Axpo handelt international mit Energie, Abraxas Informatik verkauft IT-Lösungen an Privatunternehmen, und Energie 360° bietet Ladelösungen für Elektroautos an.
Dabei spielen diese Unternehmen mit besseren Karten: Sie finanzieren sich günstiger, haben privilegierte Kundenzugänge und locken Fachkräfte mit attraktiven Anstellungsbedingungen – Voraussetzungen, die private Anbieter nicht haben. Und weil sich indirekte Beteiligungen kaum durchschauen lassen, weiss ein privates Unternehmen oft nicht einmal, dass es gegen einen Staatsbetrieb antritt.
«Die Studie zeigt, dass bei 25 der insgesamt 62 untersuchten Beteiligungen ein nachdrücklicher Prüfungsbedarf besteht. Das ist ein deutliches Signal.»
Was die UGW verlangt.
Der Staat zieht sich aus Märkten zurück, in denen Wettbewerb funktioniert. Eine öffentliche Beteiligung ist nur dort gerechtfertigt, wo ein Marktversagen vorliegt oder ein klar definierter öffentlicher Auftrag besteht. Tätigkeiten ausserhalb des Kernauftrags sind einzustellen, Beteiligungen in wettbewerblichen Märkten abzustoessen – im Zweifel konsequent.
- EKZ: zurück auf den Kernauftrag Netzbetrieb und Versorgung, Rückzug aus Elektroinstallationen und Heizsystemen.
- Abraxas Informatik: keine IT-Angebote mehr an Privatunternehmen. In einem dynamischen, wettbewerbsstarken Markt ist die kantonale Beteiligung nicht gerechtfertigt.
- Axpo: kantonale Beteiligung reduzieren oder die in- und ausländischen Aktivitäten ausserhalb des Grundbedarfs abspalten.
- ewz: Beteiligungen in wettbewerblichen Geschäftsfeldern wie Photovoltaik veräussern.
- Energie 360°: die Tätigkeit auf den Kernauftrag beschränken und die betroffenen Beteiligungen privatisieren.
Studie «Beteiligungen des Kantons und der Stadt Zürich», BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel, Schlussbericht vom 2. April 2026. Autoren: Dr. Lukas Mergele, Chiara Graf, Dr. Wolfram Kägi. Verantwortlich seitens Auftraggeber: Dr. Roland Maurhofer.
Tele Z · 9. April 2026
Beitrag zur Beteiligungsstudie.
Ihnen fällt auf, dass sich der Staat in Märkte ausbreitet, in denen auch Private tätig sind? Melden Sie es mir.